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Studium

Inhalte des Masterstudiums

knowledge

Die Studierenden des Masterprogramms Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft haben die Möglichkeit, zwischen den Wahlbereichen Kriminologie und Kriminalistik zu wählen. Neben dem vertiefenden Studium der Wahlbereiche werden Kenntnisse im Bereich der Polizeiwissenschaft vermittelt.

 

 Kriminologie  Kriminalistik
Der Wahlbereich Kriminologie bietet Personen, die sich mit Kriminalität und abweichendem Verhalten beschäftigen oder damit im beruflichen Kontext konfrontiert sind, die Möglichkeit, im Rahmen eines komprimierten und praxisorientierten Studienganges aktuelle Forschungsergebnisse aufzuarbeiten und diese im gemeinsamen Dialog mit qualifizierten Dozierenden sowie anderen Studierenden in praxistaugliche Handlungsmodelle zu transferieren. Zudem besteht seit 2016 die Möglichkeit, den Wahlbereich Kriminalistik zu belegen. Der seit 2005 bestehende Studiengang wurde um die benannten Studieninhalte erweitert und bietet nun neben dem kriminologischen Schwerpunkt erstmals seit über 20 Jahren in Deutschland wieder die Möglichkeit, kriminalistische Inhalte an einer Universität unter wissenschaftlicher Anleitung von Dozierenden aus diesem Tätigkeitsbereich zu studieren.
Modul 1: Kriminologie und Kriminalistik
Kriminologie als eigenständige, empirische, interdisziplinäre Wissenschaft; Messung und Bewertung von Kriminalität in Hell- und Dunkelfeld; Kriminalität nach Alter, Geschlecht und Nationalität; Kriminalitäts- und Kriminalisierungstheorien; Instanzen der sozialen Kontrolle und der Strafverfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, soziale Dienste); Strafzwecke und Evaluation von Sanktionen; Wandel sozialer Kontrolle. Thematisierung von Kriminalität und Bestrafung in den Massenmedien, der Politik und der Strafverfolgung: Prozesse, Wechselwirkungen und Konsequenzen.


Kriminalistik: wissenschaftliche Grundlagen; kriminalistisches Denken; Kriminaltaktik; Kriminalstrategie; Kriminaltechnik; kriminalistisches Informationsmanagement; Beweislehre; deliktsbezogene Kriminalistik; staatliche und nichtstaat- liche Akteure der Verbrechensbearbeitung.

Modul 2: Polizeiwissenschaft und Polizeiforschung
Vermittlung zentraler Begriffe, Geschichte, rechtlicher Grundlagen, Organisations- und Arbeitsweisen sowie aktuelle Problemfelder der Polizeiwissenschaft. Beschäftigung mit aktuellen Studien zu polizeilichem Handeln. Anhand von konkreten Forschungsprojekten werden typische Abläufe von Polizeiforschung als Beispiele für empirische Sozialforschung dargestellt und Inhalte der aktuellen Polizeiforschung vermittelt sowie praktische Probleme bei der Durchführung erläutert.
Modul 3: Soziologie und Empirische Sozialforschung
Vorstellung soziologischer Grundlagentexte und einiger Bindestrichsoziologien, Erarbeitung soziologischer Fragestellungen.

Qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung, darunter: Die Erstellung von Fragebögen, die Führung von Interviews, die Durchführung von quantitativen und qualitativen Inhaltsanalysen sowie (teilnehmenden) Beobachtungen.
Modul 4: Klassische und aktuelle Texte
Vertiefende Lektüre klassischer und aktueller kriminologischer und polizeiwissenschaftlicher Texte, die besondere Bedeutung für die Entwicklung der Wissenschaftsdisziplinen haben und Praxisrelevanz besitzen.


Vertiefende Lektüre polizeiwissenschaftlicher Texte zu verschiedenen Oberthemen. Die Diskussionsveranstaltung (inkl. Vorbereitung) steht unter dem Thema „Prävention“.

Modul 5: Vertiefung Kriminologie und Kriminalistik
Anhand ausgewählter zentraler Themen – insbesondere allgemeine Trends der Kriminalitätsentwicklung und -bearbeitung, spezifische Deliktsbereiche, neuere Formen sozialer Kontrolle und aktuelle kriminologische Fachdebatten – werden kriminologische Fragestellungen diskutiert und exemplarisch vertieft. Auf diesem Weg lernen die Studierenden zugleich aktuelle Entwicklungen, Probleme und Debatten in der Kriminologie kennen. Weiterhin werden Entstehungsbedingungen kommunaler (Kriminal-)Prävention; Ziele und Konzepte kommunaler Präventionsgremien und -aktivitäten; Projekte, Arbeitsweisen und Prozesse kommunaler Präventionsarbeit; Akteure, Kooperationen und Konflikte in Präventionsarbeit und Präventionsgremien; Möglichkeiten einer prozessorientierten Steuerung kommunaler Präventionsarbeit sowie Kritik und Grenzen kommunaler (Kriminal-)Prävention vertieft.


Die Studierenden beschäftigen sich mit Studien und Erkenntnissen zur Augenzeugenforschung sowie zur Vernehmungslehre. Ebenso fließen Befunde aus der Aussage- und Vernehmungspsychologie sowie der Kriminalistik mit ein. Die Studierenden lernen verschiedene Vernehmungsmethoden kennen und bewerten diese hinsichtlich ihrer Praktikabilität. Ebenso sollen die bisherigen Erfahrungen der Studierenden bezüglich der Durchführung von Vernehmungen reflektiert werden. Zudem wird die Befragung vulnerabler Personengruppen thematisiert und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen vertieft.

Modul 6: Ausgewählte Kriminalitätsphänomene
Erkenntnisse zu Hell- und Dunkelfeld; Überblick über die Vielzahl wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände und Spezialgesetze; Erörterung der praxisrelevantesten Tatbestände; zunehmende Bedeutung der Wirtschaftskriminalität; Anwendung der Kriminalitäts- und Kriminalisierungstheorien auf Wirtschaftsdelinquenz; Erörterung besonderer Erklärungsansätze; Schaden der Wirtschaftsdelinquenz; Frage eines spezifischen Täterprofils; Kontrolldelikte; längere Verfahrensdauer; geringere Sanktionierungswahrscheinlichkeit; Selektion durch Strafverfolgungsbehörden; Privatisierung der formellen Sozialkontrolle durch Interne Ermittlungen und Compliance.

Die Studierenden erlangen einen umfassenden Überblick über das Phänomen Jugendkriminalität. Im Einzelnen befassen sie sich mit Ausmaß, Erscheinungsformen und Bedingungsfaktoren von Jugenddelinquenz und lernen die Ziele, Sanktionsformen und Institutionen der Jugendstrafrechtspflege kennen. Darüber hinaus werden die Grundzüge des mit dem Jugendstrafrecht verzahnten Jugendhilferechts beleuchtet.
Modul 7: Kriminalrechtliche Fragestellungen, Prävention und Restorative Justice
Die Studierenden analysieren (ausgewählte) kriminalrechtliche Fragestellungen. Sie lernen dabei auch Grundlagen des Straf- und Strafprozessrechts kennen.

Die Studierenden befassen sich mit gefahrenabwehrrechtlichen Spezialfragen, die sowohl polizeirechtliche als auch kriminologische Relevanz besitzen. Dazu wird aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf die Anforderungen an die Praxis der polizeilichen Gefahrenabwehr und der (polizeilichen und nicht-polizeilichen) Kriminalprävention analysiert.
Modul 8: Kriminologie und Kriminalistik im digitalen Zeitalter
Es wird das Phänomen „Computerkriminalität“ strafrechtlich durchdrungen. Es werden grundlegende kriminal- und gesellschaftspolitische, rechtstheoretische, (strafverfolgungs-)organisatorische und gesellschaftliche Problemstellungen erörtert.
Modul 9: Empirische Forschung und Projekte
Inhaltliche und methodische Auseinandersetzung mit kriminologischen und kriminalistischen  Analysen  zur  Vorbereitung  auf  die  Bearbeitung  eines  Studien-/Lernprojektes. Vermittlung von theoretischem und empirischem Grundlagenwissen: Zielsetzung empirischer Sozialforschung, Geschichte und Strömungen der interpretativen Soziologie, Ansätze, Definitionen, Begriffe, Methoden quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Analyseverfahren qualitativer Sozialforschung (z.B. Qualitative Inhaltsanalyse, Objektive Hermeneutik, Grounded Theory)
Masterarbeit
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit und schließt die wissenschaftliche Ausbildung im Masterstudiengang Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft ab. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine kriminologische, kriminalistische oder polizeiwissenschaftliche Fragestellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Eckdaten zur Masterarbeit:

  • Bearbeitungszeit: 6 Monate
  • Umfang der Arbeit: ca. 80 Seiten
  • Thema: Kriminologisches, kriminalistisches oder polizeiwissenschaftliches Thema
  • Art der Arbeit: Literaturtheoretische oder Empirische Arbeit möglich
  • Begutachtende: Wahlrecht bzgl. der Erstbegutachtung; Vorschlagsrecht bzgl. der Zweitbegutachtung